Die Kündigungsfrist beträgt während der Grundlaufzeit (12 oder 24 Monate) 3 Monate zum Ende der Grundlaufzeit. Danach ist die Mitgliedschaft immer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.
Bei montalich kündbaren Mitgliedschaften beträgt die Frist 4 Wochen zum Monatsende. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um einen weiteren Monat.